Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schule


Wir, die Erziehungsberechtigten und die Schule:


Wir betrachten die Erziehung als gemeinsame Aufgabe zwischen Elternhaus und Schule. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedes Kind auf seinem Weg, ein selbstständiger und verantwortungsbewusster Mensch zu werden, zu begleiten, es dabei zu ermutigen und zu stärken. Deshalb suchen wir immer wieder das gemeinsame Gespräch, um jedes Kind mit seinen Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und es gemeinsam individuell zu fordern und zu fördern. Wir wünschen uns, dass jedes Kind sich in der Schule wohlfühlt. Dazu gehört auch, dass wir – Erziehungsberechtigte, Schüler und Schule – freundlich und respektvoll miteinander umgehen. Deshalb halten wir jedes Kind dazu an, die Regeln der Schule zu befolgen, indem wir immer wieder darauf verweisen.


Wir, die Erziehungsberechtigten:


  • Wir  sind unserem Kind ein Vorbild, indem wir
    • die Regeln und Werte der Schule unterstützen,
    • mit Lehrern und Mitschülern respektvoll umgehen und so auch von ihnen sprechen,
    • unser Kind anhalten, dies ebenso zu tun.
  • Wir schicken unser Kind nur in die Schule, wenn es gesund ist.
  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind regelmäßig die Schule besucht und dass es morgens ohne Zeitdruck in die Schule gehen und dort pünktlich ankommen kann.
  • Wir kümmern uns darum, dass unser Kind verlässlich alle Unterrichtsmaterialien dabei hat und sorgsam mit ihnen umgeht.
  • Wir geben unserem Kind täglich ein gesundes Frühstück mit.
  • Wir lassen der Klassenlehrerin über einen Mitschüler / eine Mitschülerin eine Mitteilung zukommen, wenn unser Kind die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Mitteilung reichen wir nach. Außerdem informieren wir uns über den versäumten Unterrichtsstoff, so dass unser Kind ihn nacharbeiten kann.
  • Wenn es außergewöhnliche Umstände nötig machen, dass unser Kind  für Stunden oder Tage nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren wir die Schule über die Gründe und beantragen im Regelfall 14 Tage vorher die Freistellung vom Unterricht.
  • Wir sorgen dafür, dass die Schule immer im Besitz unserer aktuellen Adresse, der Telefonnummer und der Personenstandsdaten ist.


Wir, die Schule:


  • Wir informieren die Eltern über die Entwicklung ihres Kindes. Dazu gehören sowohl positive Veränderungen und Leistungssteigerungen als auch negative Entwicklungen wie Leistungsabfall, Verhaltensauffälligkeiten und unregelmäßig angefertigte Hausaufgaben.
  • Wir gehen respektvoll mit Schülern / Schülerinnen, Eltern und Kolleginnen um und sprechen auch so voneinander.
  • Wir interessieren uns für das Wohl unserer Schulkinder und nehmen ihre Probleme ernst.
  • Wir nehmen uns Zeit für Klassenaktivitäten.
  • Wir halten die Kinder dazu an, die Regeln der Schule zu beachten.
  • Wir versuchen bei Regelverstößen und Konflikten - auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und den Streitschlichtern - eine angemessene Lösung herbeizuführen.