Beschwerderegelung
Positive Schulentwicklungsarbeit kann im Sinne des Bildungsauftrags des Niedersächsischen Schulgesetzes an unserer Schule nur geleistet werden, wenn alle Beteiligten sachlich, höflich, konstruktiv und innovativ ihren Beitrag dazu leisten.
Wenn es im Umgang miteinander Anlass zu Beschwerden gibt, sollten folgende Schritte beachtet werden:
Schüler/in gegenüber Lehrkraft:
- Gespräch mit dem Betroffenen/der Betroffenen, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit der Klassenleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit der Schulleitung
Lehrkraft gegenüber Schüler/in:
- Gespräch mit dem Betroffenen/der Betroffenen, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit den Eltern, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit der Schulleitung
Eltern gegenüber Lehrkraft/Lehrkraft gegenüber Eltern:
- Gespräch mit dem Betroffenen/der Betroffenen, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit der Schulleitung/schriftliche Beschwerde an die Schulleitung
Eltern gegenüber Schulleitung:
- Gespräch mit der Schulleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit dem Vorsitz des Schulelternrats, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch oder Brief an die Landesschulbehörde
Lehrkraft gegenüber Schulleitung:
- Gespräch mit der Schulleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch mit dem Schulpersonalrat, wenn nicht zufrieden stellend:
- Gespräch oder Brief an die Landesschulbehörde