Hölty-Schule

Stadt Göttingen

Liebe Eltern,

um Ihnen einen ersten Einblick in unsere Arbeit, unsere Vorstellung von Erziehung und einem verantwortlichen Miteinander näher zu bringen, wurde diese Vereinbarung gemeinsam mit dem Kollegium, dem Schulvorstand und dem Schulelternrat im Jahr 2010 entwickelt.

 „Zusammenkunft ist ein Anfang, Zusammenhalt ist ein Fortschritt, Zusammenarbeit ist ein Erfolg.“ (Henry Ford)

 

Wir, die Erziehungsberechtigten und die Schule:

Wir betrachten die Erziehung als gemeinsame Aufgabe zwischen Elternhaus und Schule. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedes Kind auf seinem Weg, ein selbstständiger und verantwortungsbewusster Mensch werden zu lassen, es dabei zu begleiten, zu ermutigen und zu stärken ganz unserem Leitbild entsprechend, 

„Vom ICH zum Wir – so lernen wir hier!“

Um einen intensiven Kontakt zu pflegen, suchen wir immer wieder das gemeinsame Gespräch, um jedes Kind mit seinen Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und es gemeinsam individuell zu fordern und zu fördern. Wir wünschen uns, dass sich jedes Kind in unserer Schule wohlfühlt. Dazu gehört auch, dass wir – Erziehungsberechtigte, Schüler und Schule – freundlich und respektvoll miteinander umgehen. Deshalb halten wir jedes Kind dazu an, die Regeln der Schule zu befolgen, indem wir immer wieder darauf verweisen.

 

Wir, die Erziehungsberechtigten:

Wir sind unserem Kind ein Vorbild, indem wir:

  • die Regeln und Werte der Schule unterstützen,
  • mit Lehrer*innen und Mitschüler*innen respektvoll umgehen und so auch von ihnen sprechen,
  • unser Kind anhalten, dies ebenso zu tun.
  • Wir schicken unser Kind nur in die Schule, wenn es gesund ist.
  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind regelmäßig die Schule besucht und dass es morgens ohne Zeitdruck in die Schule gehen und dort pünktlich ankommen kann.
  • Wir kümmern uns darum, dass unser Kind verlässlich alle Unterrichtsmaterialien dabeihat und sorgsam mit ihnen umgeht.
  • Wir geben unserem Kind täglich ein gesundes Frühstück mit.
  • Wir lassen den Klassenlehrer*innen über einen Mitschüler*in eine Mitteilung zukommen, wenn unser Kind die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Mitteilung reichen wir nach. Außerdem informieren wir uns über den versäumten Unterrichtsstoff, so dass unser Kind ihn nacharbeiten kann. Auch das Fehlen am Nachmittag im Ganztag muss entschuldigt werden.
  • Wenn es außergewöhnliche Umstände nötig machen, dass unser Kind für Stunden oder Tage nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren wir die Schule über die Gründe und beantragen im Regelfall 14 Tage vorher die Freistellung vom Unterricht.
  • Wir sorgen dafür, dass die Schule immer im Besitz unserer aktuellen Adresse, der Telefonnummer und der Personenstandsdaten ist.

 

Wir, die Schule:

  • Wir informieren die Eltern über die Entwicklung ihres Kindes. Dazu gehören sowohl positive Veränderungen und Leistungssteigerungen als auch negative Entwicklungen wie Leistungsabfall, Verhaltensauffälligkeiten und unregelmäßig angefertigte Hausaufgaben.
  • Wir gehen respektvoll mit Schüler*innen, Eltern, Erziehungsberechtigten, Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen um und sprechen auch so voneinander.
  • Wir interessieren uns für das Wohl unserer Schulkinder und nehmen ihre Probleme ernst.
  • Wir nehmen uns Zeit für Klassenaktivitäten.
  • Wir halten die Kinder dazu an, die Regeln der Schule zu beachten.
  • Wir versuchen bei Regelverstößen und Konflikten - auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und den Streitschlichtern - eine angemessene Lösung herbeizuführen

 

Dabei sollte uns dieser Satz immer begleiten:

„Wir gehen mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft respektvoll um und pflegen ein freundliches Miteinander!“

 

Konzept der Beschwerderegelung

An unserer Schule legen wir Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Schüler*innen sowie Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Positive Schulentwicklungsarbeit kann im Sinne des Bildungsauftrags des Niedersächsischen Schulgesetzes an unserer Schule nur geleistet werden, wenn alle Beteiligten sachlich, höflich, konstruktiv und innovativ ihren Beitrag dazu leisten.

Die hier vorliegende Beschwerderegelung setzt sich zum Ziel, eine für unser Schulklima förderliche Richtung für den Umgang mit Beschwerden zu weisen und Wege für einen systematischen Umgang mit Konflikten aufzuzeigen.

Wir wollen Beschwerden als Anhaltspunkte für eine positive Weiterentwicklung ansehen. Nur die Kenntnis von Problemen oder Differenzen kann uns in die Lage versetzen, Fehler abzustellen, Eskalationen zu vermeiden und damit die Zufriedenheit aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu steigern.

Wir möchten uns für das Anhören einer Beschwerde Zeit nehmen. Daher ist es sinnvoll, einen zeitnahen Gesprächstermin zu verabreden. So haben beide Parteien die Möglichkeit, sich angemessen auf das Gespräch vorzubereiten.

Alle Beteiligten achten beim Vorbringen von Beschwerden auf einen höflichen Umgangston. (siehe Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schule)

 

Wenn es im Umgang miteinander Anlass zu Beschwerden gibt, sollten dringend folgende Schritte beachtet werden:

Schüler*innen gegenüber Lehrkraft:

  • Gespräch mit der betroffenen Person, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit der Klassenleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit der Schulleitung

Lehrkraft gegenüber Schüler*innen:

  • Gespräch mit der betroffenen Person, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit den Eltern, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit der Schulleitung

Eltern gegenüber Lehrkraft/ Lehrkraft gegenüber Eltern:

  • Gespräch mit der betroffenen Person, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit der Schulleitung/ schriftliche Beschwerde an die Schulleitung

Eltern gegenüber Schulleitung:

  • Gespräch mit der Schulleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit dem Vorsitz des Schulelternrats, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch oder Brief an die Landesschulbehörde

Lehrkraft gegenüber Schulleitung:

  • Gespräch mit der Schulleitung, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch mit dem Schulpersonalrat, wenn nicht zufrieden stellend:
  • Gespräch oder Brief an die Landesschulbehörde

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Vom ICH zum WIR - so lernen wir hier